Ein Todesfall ist eingetreten.
Nehmen Sie möglichst bald telefonisch oder persönlich Kontakt mit dem Bestattungsamt Ihrer Gemeinde auf. Bitte vereinbaren Sie einen allfälligen Abdankungstermin mit dem zuständigen Pfarramt erst, nachdem Sie die Zustimmung vom Bestattungsamt dazu erhalten haben.
Jemand ist zu Hause verstorben.
Kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder dessen Stellvertreter evtl. Notarzt, der die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Bei ausserordentlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Gewaltdelikt, Vergiftung oder unklare Todesursache) wird der zugezogene Arzt die notwendigen zusätzlichen Massnahmen (Benachrichtigung von Polizei resp. Untersuchungsrichteramt) veranlassen. Sobald der Leichnam vom Arzt oder Untersuchungsrichter freigegeben worden ist, kann die Einsargung und Überführung in den Aufbahrungsraum erfolgen. Die Einkleidung und Einsargung können Sie, bevor Sie mit dem Bestattungsamt Kontakt aufnehmen, direkt beim Bestattungsunternehmen Junginger, Walenstadt veranlassen.
Ein Todesfall im Spital oder im Heim.
Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert den Bestatter und das Bestattungsamt in der Regel direkt.
FRAGEN – im Zusammenhang mit einem Todesfall?
Einkleidung
Liegen Wünsche der verstorbenen Person vor?
Wenn nicht. Was wünschen die Angehörigen?
Privatkleidung? Sterbehemd?
Aufbarung
Soll die verstorbene Person zu Hause oder im Aufbahrungsraum aufgebahrt werden?
Keine Aufbahrung, direkte Überführung ins Krematorium?
Bestattungsart
Liegen Wünsche der verstorbenen Person vor?
Wird eine Erdbestattung oder Kremation gewünscht?
Soll die Bestattung im engsten Familienkreis oder öffentlich mit einer Abdankung in der Kirche erfolgen?